70-%-Regelung
Die 70-%-Regelung wurde mit der Neufassung des EEG vom 29.03.2012 verabschiedet. Bis dato durfte der Netzbetreiber vom Anlagenbetreiber verlangen, eine Steuerungseinheit einzubauen, die per Funk betrieben werden kann. Dadurch sollte es dem Netzbetreiber möglich werden, die Anlage abzuschalten, wenn eine Netzüberlastung droht. Man spricht hier auch vom sogenannten Einspeisemanagement. Da dies einen immensen Eingriff in die Rechte der Anlagenbetreiber bedeutete, wurde der Ruf nach Alternativen zunehmend lauter. Die 70-%-Regelung ist eine solche Alternative. Auf die Steuerungseinheit kann verzichtet werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Leistung der Photovoltaik-Anlage nicht vollständig genutzt wird, um den so erzeugten Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Maximal 70 % des Stroms (daher 70-%-Regelung) dürfen eingespeist werden. Der restliche Strom, der durch die Photovoltaik-Anlage erzeugt wird, muss selbst verbraucht werden oder verpufft ungenutzt. Die korrekte Einstellung wird vom Installateur am Wechselrichter der Photovoltaik-Anlage vorgenommen.